Auch wenn im Grundriss eines Gebäudes ursprünglich kein Platz vorgesehen war, lässt sich auch im Nachhinein der Anbau von Balkonen noch realisieren. Dies ist nicht nur bei modernen Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften der Fall, auch ältere Gebäudetypen wie Landhäuser, Fachwerkhäuser oder Stadtvillen lassen sich mit zum jeweiligen Stil passenden Balkonanlagen nachrüsten.
Bei der Planung dieser Balkone sind unbedingt Abstandsgrenzen zum Nachbargrundstück einzuhalten. Das Einreichen der Unterlagen für die Baugenehmigung bieten wir als Leistungspunkt solcher Maßnahmen an.
Die von uns entwickelten Balkonsysteme erlauben je nach den örtlichen und baulichen Erfordernissen verschiedenste Umsetzungsmöglichkeiten des Balkonanbaus. Ob als Anbausystem mit Auflageankern an der Gebäudewand und zwei frontseitigen Stützen oder als Vorstellbalkon, einer komplett auf Stützen befestigten Balkonvariante, oder in entsprechenden Fällen durch Kragbalkone, deren freitragender Charakter ohne Stützen im Erdreich auskommt. Die erforderlichen, prüffähigen Statikberechnungen lassen wir von entsprechenden Ingenieurbüros vornehmen.
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